Bedingt durch die bereits 8. Novelle vom 13. September 2021 zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung mussten wir unser COVID-19-Präventionskonzept einmal mehr an die nun geltenden Bestimmungen anpassen.
Die Fassung unseres Präventionskonzepts vom 17. September 2021 ist ab sofort gültig und steht hier zum Download bereit.
Da sich die Bestimmungen für das Betreten der Sportanlage (Eintrittstests) geändert haben, bitten wir um Beachtung der nun geltenden Verordnung und Einhaltung der nun geltenden Gültigkeiten der einzelnen Tests. Antigentests sind seit diesem Mittwoch nur mehr 24 Stunden gültig (Schultests weiterhin 48 Stunden).
Zudem gab es Anpassungen bei der Dauer der Ausnahmen für bereits geimpfte Personen. Diese wurden teilweise auf bis zu 360 Tage verlängert.
Zusätzlich zur Einhaltung der Maßnahmen und Regeln gem. unseres Präventionskonzeptes bitten wir auch um Beachtung der Handlungsempfehlungen des ÖFB zur Umsetzung des Trainings- und Spielbetriebs.
Wir bitten alle SpielerInnen, Trainer, Eltern und Begleitpersonen unserer Nachwuchsfußballer und sonstige Personen, die getroffenen Maßnahmen mitzutragen, da wir als Verein für die Umsetzung des Präventionskonzepts verantwortlich sind.